Meine Expertise
mehr als 30 Jahre Erfahrung
Bei der Identifikation ihrer individuellen Compliance-Risiken und der Einrichtung eines Compliance-Management-Systems (CMS) benötigen Unternehmen Beratung durch einen auf diesem Gebiet qualifizierten Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin und in der Regel auch Unterstützung bei der Umsetzung der zu treffenden Maßnahmen.
Vita
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Compliance Officer (Univ.)
Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften in München, Bonn und Bochum
Erste Juristische Staatsprüfung (JPA beim OLG Düsseldorf)
Große Juristische Staatsprüfung (LJPA NRW, Düsseldorf)
Rechtsanwältin in Münster/ Westf.
Rechtsanwältin in Leipzig für eine Wuppertaler Anwaltssozietät
Leiterin des Leipziger Büros einer u. a. verwaltungsrechtlich ausgerichteten überörtlichen Anwaltssozietät
Partnerin der Anwaltssozietät KMR KIESGEN-MILLGRAMM RECHTSANWÄLTE
Engagement
ADFC Leipzig
Leipziger Notenrad im Notenspur Leipzig e.V.
Gesellschaft für Umweltrecht e.V.
Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
Dresdner Juristische Gesellschaft e.V.
Aktivitäten
Änderung Nachweisgesetzes (NachwG)
Zum 01.08.2022 wurde das Nachweisgesetz (NachwG) geändert. Arbeitgeber sollten deshalb umgehend die von ihnen verwendeten Arbeitsvertragsformulare überprüfen, ob die nunmehr zwingend erforderlichen Angaben darin enthalten sind. Bestand das Arbeitsverhältnis bereits vor dem 01.08.2022, können die Beschäftigten von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er ihnen die fehlenden Angaben schriftlich mitteilt. Bestimmte Verstöße gegen Nachweispflichten stellen ab sofort eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu zweitausend Euro geahndet werden kann.
Beschluss des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) durch das Bundeskabinett
Am 27.07.2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) beschlossen, mit dem mehr als sieben Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist die sog. Whistleblower-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Das Gesetz wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Unternehmen und Behörden sollten sich deshalb ab sofort mit dem Entwurf dieses Gesetzes vertraut machen und bei der Umsetzung erforderlichenfalls anwaltlich beraten lassen.